Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Für Versicherungsvermittler ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung seit dem 22.05.2007 eine gesetzliche Pflichtversicherung (§34d GewO). Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, dem droht in der Regel ein Berufsverbot. Doch auch ohne die gesetzliche Pflicht zum Nachweis einer Berufshaftpflicht ist diese Absicherung sinnvoll:
Ein Schadenersatzanspruch entsteht entweder aus Falschberatung oder Unterlassung. Das kann beispielsweise eine falsch berechnete Versicherungssumme sein, unvollständige Angaben in der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder schlichtweg das Übersehen bisher versicherter Leistungen in dem Neuvertrag. Es lassen sich aufgrund unserer langjährigen Erfahrung viele weitere Schadenbeispiele aus der Praxis darstellen.
Bei der Beratung der Versicherungsvermittler legen wir größten Wert auf den individuell passenden Versicherungsschutz: Angefangen bei der Übergangsregelung zum Vorversicherer über den Verzicht des Gebühreneinwurfes bis hin zur beitragsfreien Bürobetriebshaftpflichtversicherung achten wir auf mögliche Deckungslücken, die der Vermittler in den meisten Fällen selbst gar nicht kennt.
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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, was ist das?
Allgemeine Definition:
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Tätige aus dem Dienstleistungssektor. Das heißt für diejenigen Personen und Institutionen, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig werden.